Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte und ähnliches.
Unsere AGB gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende Bedingungen unserer Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Nebenabreden, Vertragsveränderungen und Vertragsergänzungen sowie der Zusicherung von Eigenschaften.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

3. Preise
Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab dem Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab unserem Lager.

4. Zahlung
Sofern keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind unsere Rechnungen sofort ab Rechnungsstellung ohne Abzug frei unserem Betriebsgebäude oder von uns angegebenen Bankkonto zahlbar.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Es werden keine Wechsel oder Schecks angenommen.
Unser Kunde ist zur Aufrechnung und zur Einbehaltung von Zahlungen nur berechtigt, wenn die vom Kunden hierfür geltend gemachten Ansprüche von uns schriftlich anerkannt oder diese rechtskräftig festgestellt sind.

5. Lieferung und Leistungszeit
Wir liefern die Ware in handelsüblicher Ausführung.
Liefertermin und Lieferfristen, die wir verbindlich oder unverbindlich vereinbaren können, sind von uns schriftlich anzugeben.
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. - auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten - verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung behindert sind, die Lieferfrist in angemessenen Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist unser Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann unser Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir unseren Kunden unverzüglich benachrichtigen.
Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat unser Kunde das Recht vom Auftrag zurückzutreten.
Wir sind in zumutbaren Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf unseren Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten, Bereitstellung von Personal für Beladung oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben.

7. Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden den Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen sind zulässig.
Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den Vorgaben der Hersteller.
Der Kunde muß die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und uns von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteuers oder eine schriftliche Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muß, Mitteilung zu machen.
Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Anlieferung schriftlich mitzuteilen.
Die mangelhalften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.
Schlägt unsere Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
Für Schäden an der Ware sowie für Folgeschäden, soweit diese durch schuldhaft unsachgemäße Aufstellung und/oder Behandlung der Ware (insbesondere Überlastung) durch den Besteller und/oder den Produktbenutzer verursacht wurde, übernehmen wir keine Haftung gegenüber dem Besteller (weder aus Vertrag noch aus Gesamtschuldnerausgleich). Gleiches gilt auch für Schäden an oder auf Grund von Teilen die natürlichem Verschleiß unterliegen (z.B. Dichtungen oder Auskleidungen), es sei denn, derartige Schäden wurden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

8. Haftung
Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Waren zur Verfügung. Wir haften jedoch nur dann für von uns erteilte Auskünfte und Beratungen nach Maßgabe des folgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Förderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus von uns ausdrücklich und schriftlich abgegebenen Eigenschaftszusicherungen, die unseren Kunden gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

9. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum bis zur Zahlung aller unserer Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und unserem Kunden ergebenen Streitigkeiten ist der Sitz der Firma.